Mitarbeitende
Beschäftigte in Unternehmen nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass (Rechts-)Verstöße aufgedeckt, untersucht und unterbunden werden.
Diese sogenannten hinweisgebenden Personen sind für die Aufrechterhaltung einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, weil sie den Mut haben, Missstände anzusprechen. Allerdings möchten wir vermeiden, dass aus Angst vor Benachteiligungen vor einer Meldung zurückgeschreckt wird.
Aus diesem Grund ist im Rahmen des am 02. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes eine interne Meldestelle im Martinswerk e.V. Dorlar für die Mitarbeitenden installiert worden.
Sie wird durch zwei Personen des Martinswerkes mit unparteiischer Haltung begleitet, die während einer Meldung die Ansprechpersonen sind.
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Marc Oberstelehn
(Bereich Qualitätsmanagement/ ambulante Hilfen)
Frau Lea Derouiche
(Bereich übergreifender Dienst/ Sportpädagogik)
Dabei sind die grundlegenden Pfeiler der Datenschutz und die Schweigepflicht. Beide Ansprechpersonen werden regelmäßig fachspezifisch fortgebildet.
Das Aufgabenfeld der internen Meldestelle ist dabei klar strukturiert und definiert, sodass jede Meldung einem ähnlichen Ablauf folgt. Die Ansprechpersonen sind neutral und berücksichtigen die Interessen der hinweisgebenden Person.
Eine Meldung kann wie folgt getätigt werden:
Nebst der Möglichkeit zur Nutzung folgender E-Mail-Adresse (meldestelle@martinswerk-dorlar.de), befindet sich ein Briefkasten „Mitarbeiter“ am Eingang der Verwaltung, welcher täglich, durch die beiden Ansprechpersonen, geleert wird.
Eine geschriebene Meldung oder das ausgefüllte Formular kann also anonym/ nicht anonym in dem Briefkasten hinterlegt werden, per E-Mail verschickt werden oder in einem persönlichen Gespräch (mittels vorheriger Terminvergabe) bearbeitet werden.
Die Vorgehensweise der internen Meldestelle:
Die Ansprechpersonen bestätigen der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen ab Eingang der Meldung.
Es wird geprüft, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fällt.
Die Ansprechpersonen halten mit der hinweisgebenden Person Kontakt.
Es wird, soweit möglich, die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung geprüft und dem Martinswerk e.V. Dorlar werden Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise gegeben.
Die Ansprechpersonen ersuchen die hinweisgebende Person erforderlichenfalls um weitere Informationen.
Die Ansprechpersonen geben der hinweisgebenden Person innerhalb der Frist des § 17 II HinSchG Rückmeldung (soweit hier keine rechtlichen Gründe entgegenstehen). Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen des Unternehmens sowie die Gründe für diese.
Hinsichtlich der angemessenen Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG kontaktieren die Ansprechpersonen die betroffenen Personen oder Arbeitseinheiten des Unternehmens oder geben das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen an das Gesamtunternehmen ab (§ 18 IV a HinSchG).
Wissenswertes:
Nebst der Meldung von Verstößen können im Rahmen der internen Meldestelle auch Verbesserungsvorschläge oder Wünsche formuliert werden. Aufbauend darauf wird eng mit der Mitarbeitervertretung zusammengearbeitet, um die Anliegen zu Verbesserungen oder Wünsche adäquat bearbeiten zu können.
Darüber hinaus gibt es auch externe Meldestellen. Diese werden u.a. vom Staat eingerichtet.
Die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
Die Meldestelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2BaF6&c=-1&language=ger
Die Meldestelle beim Bundeskartellamt:
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html
Kontakt
Martinswerk e.V. Dorlar
Pfarrer-Birker-Str. 1
57392 Schmallenberg
Telefon: 02971/311-0
Telefax: 02971/311-55
E-Mail:
info@martinswerk-dorlar.de